Geschäftsgrundstück

Geschäftsgrundstück
Grundstücksart im Sinn des Bewertungsgesetzes; relevant für Zwecke der Grundsteuer ( Einheitswert).
- 1. Begriff: Bebautes Grundstück, das zu mehr als 80 Prozent, berechnet nach der  Jahresrohmiete, eigenen oder fremden gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dient (§ 75 III BewG), nicht zu verwechseln mit  Betriebsgrundstück.
- 2. Bewertung ( Grundstücksbewertung): I.d.R. nach dem Ertragswertverfahren (§§ 76 I, 78 ff. BewG;  Ertragswert), ausnahmsweise nach dem Sachwertverfahren (§§ 76 III, 83 ff. BewG; Sachwert).

Lexikon der Economics. 2013.

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